Außergerichtliche Schuldenbereinigung durch Vergleich
Durch den außergerichtlichen Schuldenvergleich befreien Sie sich von allen Schulden, ohne die eidesstattliche Versicherung abgeben oder gar ein Insolvenzverfahren durchführen zu müssen. Dazu handeln wir mit Ihren Gläubigern eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung aus. Dabei gelingt es häufig, die Forderungssumme deutlich zu mindern.
Kurzfristige Ziele
- Stopp weiterer Zinszahlungen
- Reduktion von offenen Forderungen
- Forderungen überschaubar und zahlbar machen
- Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung abwenden
Das kurzfristige Ziel ist für Sie ist es also, einen sofortigen Stopp weiterer Zinszahlungen zu erreichen und den Ursprungsbetrag so zu reduzieren oder die Fälligkeit so anzupassen, dass es Ihnen möglich ist, die (dann reduzierte) Forderung auch tatsächlich zu zahlen und abzutragen. Besuche vom Gerichtsvollzieher, Konten- oder Gehaltspfändungen erledigen sich.
So erhalten Sie die Möglichkeit, auch tatsächlich mögliche Zahlungen leisten zu können und Sie müssen sich keine Sorgen machen wegen überraschender Pfändungen beim Arbeitgeber oder auf ihrem Konto. Die Gefahr, dass Ihre Bankkarte vom Geldautomaten eingezogen wird oder Ihr Arbeitgeber Ihnen wegen der Pfändung mit einer Kündigung droht, besteht nicht mehr.
Mittelfristige Ziele
- gezielter und effektiver Abbau Ihrer Schulden
- Bereinigung Ihrer Schufa- und anderen Schuldenregister, Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit
- Finanzielle Freiheit ohne Schulden
Durch den Zahlungsplan erhalten Sie einen Überblick, was Sie monatlich genau zahlen müssen und damit eine Kalkulationsgrundlage für Ihre Finanzen. Es kann Ihnen jetzt nicht mehr passieren, dass durch eine unerwartete Pfändung ihre finanzielle Monatsplanung zerstört wird. Mit den Vergleichsvereinbarungen haben Sie sich eine finanzielle Planungssicherheit geschaffen, die Sie vor bösen Überraschungen schützt.
Beispiele aus unserer Praxis
Verschuldeter Angestellter vergleicht sich mit Gläubiger und gründet dann ein Unternehmen
Unser Mandant hatte sich erheblich verschuldet: Durch einen aufwendigen Lebensstil, eine Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes und Unterhaltspflicht hat der Mandant Schulden bei mehreren Gläubigern in Höhe von € 50.000 angehäuft. Der Mandant plante, sich mit seinem Cousin selbstständig zu machen, dem standen jedoch die drohende Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Kontopfändung und Schufa-Einträge im Wege.
Die Beseitigung der Hindernisse war nur über Gläubiger-Vergleiche möglich. Bei einer Verbraucherinsolvenz würden zwar weitere Pfändungsversuche und eidesstattliche Versicherungen unterbleiben, der Mandant hätte aber bis zum Ende des Insolvenzverfahrens, also sechs Jahre lang, einen Eintrag im Schuldnerregister und darüber hinaus (nach der Restschuldbefreiung) noch ganze 3 Jahre lang einen negativen Schufa-Eintrag gehabt.
Wir verhandelten mit 15 Gläubigern und stimmten 15 unterschiedliche Vergleiche untereinander ab, durch die alle Schulden abgetragen werden konnten. Das Verhandlungsergebnis: Vorwiegend vereinbarten wir einmalige Vergleichszahlungen, dazu einige Ratenzahlungen. Schufa-Einträge konnten schnellstmöglich gelöscht werden, Kontopfändungen wurden aufgehoben. Der Mandant konnte so sein Ziel der Selbständigkeit verfolgen und betreibt als einer von zwei Geschäftsführer heute eine gut laufende GmbH. Unsere Kanzlei hat er mit dem Forderungseinzug für seine GmbH beauftragt.
Thailand-Rückkehrer wagt Neuanfang in Deutschland
Der Mandant hatte Deutschland den Rücken gekehrt und wanderte nach Nakhon Ratchasima in Thailand aus. Seine Beziehung dort scheiterte jedoch. Nachdem wir den Mandanten vor Ort durch unser Thailand-Desk beraten hatten, beschloss dieser, nach Deutschland zurückzukehren. Hier warteten allerdings noch erhebliche bestehende Altschulden auf ihn, und die Zinsen waren bereits höher als die Hauptforderungen selbst.
Wir nahmen mit allen Gläubigern noch vor Rückkehr des Mandanten Kontakt auf. Infolgedessen konnte der Mandant ungehindert einreisen. Er hatte sich aus Thailand heraus bereits bei potentiellen Arbeitgebern beworben. Mithilfe von nahen Verwandten und einem neuen Arbeitsplatz konnten wir für den Mandanten die grösste Forderung durch eine Einmalzahlung, weitere durch angemessene Raten aus der Welt schaffen. Der Arbeitgeber hat von der finanziellen Situation des Mandanten nichts mitbekommen. Heute ist der Mandant in Deutschland mit einer Thailänderin verheiratet. Die Schulden sind vollständig beglichen.
Befreiung von 60.000€ Schulden nach Trennung
Unsere junge Mandantin war Mitarbeiterin bei einem großen Kreditinstitut. Kurz nach Einstieg in das Arbeitsleben kaufte sie ein Auto und mietete eine Wohnung. Aufgrund einer neuen Beziehung mietete sie für sich und den neuen Freund eine neue, größere Wohnung. Sie lieh ihm Geld, nahm zwei Kredite bei ihrem Arbeitgeber und einen weiteren bei einer anderen Bank auf. Dann trennte sich das Paar, die Wohnung blieb an der Mandantin hängen, der Freund zahlte das Geld nicht zurück. Zudem entpuppte sich ihr Fahrzeug als „Montagsauto.“
In Summe sah sie sich plötzlich mit Forderungen von ca. 60.000 € konfrontiert. Ihr eigener Arbeitgeber drohte mit rechtlichen Schritten, was ihren Arbeitsplatz gefährdete. Eine eidesstattliche Versicherung hätte zur Kündigung geführt. Wir vereinbarten mit den Gläubigern Ratenzahlungen und einen neuen Kreditrahmen. Die Mandantin zahlte geringe Raten über einen längeren Zeitraum. Dies ermöglichte ihr wieder finanziellen Spielraum. Die Mandantin trug die Raten zuverlässig ab, das Arbeitsverhältnis war gesichert, und mittlerweile ist sie wieder schuldenfrei.