Erben in Thailand

Plötzlich kommt die Nachricht: der Verwandte, Onkel, Vater oder Bruder in Thailand ist verstorben. Für die Erben stellt sich dann die Frage: „Wie finde ich heraus, ob ein Erbe vorhanden ist? An wen muss ich mich wenden, und welche Schritte muss ich einleiten, um an mein Erbe zu gelangen?

Häufig finden unsere Mandanten ein Sparbuch, „Kontobuch“ oder Kontoauszüge einer thailändischen Bank im Nachlass des Verstorbenen. Sie legen uns diese Dokumente vor und möchten herausfinden, wie hoch der Kontostand ist und wie man an das Geld herankommt. Oft versuchen sie, Kontakt mit der thailändischen Bank aufzunehmen, entweder selbst oder über die deutsche Hausbank oder einen Anwalt. Dies alles bringt sie oft nicht weiter, denn das Rechtssystem in Thailand hat viele Besonderheiten:

Erben in Thailand: 3 wichtige Grundlagen

  • Zunächst müssen Sie sich im Klaren darüber sein: Sie alleine können die Erbschaft nicht antreten! In Thailand ist vorgeschrieben, dass ein Nachlassverwalter Sie im Verfahren vertreten muss. Nicht jeder kann Verwalter werden, auch hier stellt das thailändische Gesetz bestimmte Anforderungen. Sie haben die Möglichkeit, den Verwalter selbst zu bestimmen, den das thailändische Gericht bestellen soll. Dafür müssen Sie im Normalfall jedoch persönlich vor dem thailändischen Gericht erscheinen. Im Ausnahmefall ist auch eine Ernennung in Deutschland möglich, allerdings mit einer sehr komplizierten Prozedur der Beglaubigungen und Überbeglaubigung in Thailand.
  • Im Rahmen des Erbantritts müssen die etwaige Witwe und gemeinsame Kinder des Erblassers in Thailand berücksichtigt werden. Eine vorherige Einigung mit der eventuell vorhandenen thailändischen Familie können wir nur dringend empfehlen.
  • In Thailand kommen Sie mit Deutsch oder Englisch nicht weit, insbesondere wenn es um Behörden und Gerichte geht. Auch die thailändische Botschaft oder das Konsulat helfen nicht, die Erbschaft zu realisieren. Sie werden nichts erreichen, wenn Sie keine Präsenz in Thailand zeigen. Dazu reicht es auch nicht, dort für zwei Wochen Urlaub zu machen. Die Hoffnung, mit ein paar Terminen bei der Bank alles regeln zu können, wurde schon oft zerschlagen. Zudem bedeutet die Beauftragung von Anwälten vor Ort die Abgabe jeglicher Kontrolle oder Transparenz sowie einen hohen Extra-Aufwand für die Kommunikation.

Was sollten Sie also tun? Sie müssen eine Vorgehensweise wählen, die Sie verstehen und bei der Sie einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland haben. Als Verwalter können wir für Sie in Thailand agieren und alle notwendigen Schritte unternehmen, damit Sie an Ihr Erbe kommen.

Kooperationspartner in Deutschland und Thailand‌

  • Günter Magner war langjähriger Rechtsanwalt und ist Unternehmensberater für deutsche und thailändische Unternehmen in internationalen Geschäften. Bei der Daimler-Benz AG war er 13 Jahre zunächst als interner Rechtsberater für den Vertrieb in Asien und später als Leiter des Finanzbereichs Ausland beschäftigt. Er übernahm die Geschäftsführung eines Zulieferunternehmens der Daimler AG und ließ sich danach als selbständiger Rechtsanwalt und Unternehmer im Fahrzeugbau nieder. Mit jahrzehntelang gewachsenen Verbindungen und der Erfahrung als Vertreter der Mercedes AG bei öffentlichen Aufträgen in Südostasien berät er seit über 12 Jahren in Deutschland deutsche mittelständische Unternehmen zu Handelsgeschäften und Unternehmensgründung.
  • Uthaiwan Phattawatin ist in Deutschland staatlich geprüfte und vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin. Sie ist für private, geschäftliche und Regierungs-Mandate sowohl in Thailand als auch in Deutschland tätig, begleitet Mandanten vor Ort und übernimmt Behördengänge.

Nur Thailänder verstehen Thailänder

Die Amtssprache in Thailand ist Thai – ohne Ausnahme. Als Tourist kommen Sie mit Englisch durch, aber in allen rechlichen Belangen ist die Amtssprache vorgeschrieben. Zudem genügt es nicht, die Sprache zu sprechen, um eine Kultur wirklich zu verstehen. Deshalb arbeiten wir sowohl deutschen als auch thailändischen Mitarbeitern vor Ort zusammen. Sie sind mit dem dortigen System vertraut und können entsprechend bei Banken und Behörden auftreten.

Konten auflösen

Auch wenn das Testament eindeutig ist, ist es häufig mit viel „Papierkram“ verbunden, ein Konto aufzulösen, wenn es bei einer Bank in Thailand liegt.

Wir unterstützen Sie, von der Bank das Geld zu erhalten, das Ihnen zusteht. Hierzu nehmen wir über unser Büro in Thailand direkten Kontakt mit der Bank auf, z. B. der Bangkok Bank, Krungthai Bank, Siam Commercial Bank, Kasikornbank, Bank of Ayudhya (Krungsri), Thanachart Bank, TMB (früher Thai Military Bank) oder anderen Banken.

Viele Formalitäten

Als Tourist freut man sich über die lockere Art der Thailänder – aber sobald man mit Behörden oder Banken Kontakt hat, stellt man fest, dass die Formalitäten dort noch strenger gehandhabt werden als in Deutschland. Bei Erbschaften steht die Kontaktaufnahme mit Banken im Vordergrund. Diese kann nur in thailändisch geschehen und sollte persönlich durch ihren Vertreter erfolgen. Jede Bank behandelt Erben, Vollmachten und Auszahlungsprozedere anders, und insgesamt sind dazu viele Termine bei verschiedenen Institutionen und Dokumente notwendig, die von diversen Behörden ausgestellt und gestempelt werden. Thailand ist ein überaus formalistisches Land, welches Wert auf eine umfangreiche und beglaubigte Dokumentation legt. Dazu kommen noch immer einige Unwägbarkeiten, die im Rahmen des Verfahrens auftreten und einiger Erfahrung und Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort bedürfen.

Erbe in Thailand antreten: Der Ablauf

Wenn Erben uns mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen, legen sie uns zunächst alle Informationen vor, die sie den ggf. vorhandenen Unterlagen des Erblassers entnehmen konnten: Spar- oder Kontobücher, Kontoauszüge, etc. Wichtig ist auch der Erbschein, sofern in Deutschland bereits vorhanden und Kopien des eigenen Reisepasses oder Personalausweises. Über unsere Mitarbeiter in Thailand kontaktieren wir die jeweilige Bank vor Ort und vereinbaren einen ersten Termin. Wir unterrichten Sie über den Verlauf des Verfahrens (in Deutsch), besorgen die notwendigen Dokumente und geben die von den thailändischen Behörden/Banken geforderten Erklärungen für Sie ab. Wenn Sie selbst nach Thailand zu einem Termin reisen möchten, unterstützen wir Sie vor Ort, bereiten den Termin vor und führen das Verfahren nach Ihrer Abreise weiter.

Unverbindliche Anfrage

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, und wir klären gemeinsam, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir beraten bundesweit – und natürlich in Thailand.

Beachten Sie auch unsere weiteren Angebote zum Familienrecht in Thailand und Adoption in Thailand mit Gültigkeit in Deutschland.