Land- und Grundstücksrecht in Thailand

Im Laufe einer Beziehung mit eine/m thailändischen Staatsbürger/in kommt häufig das Thema Land- oder Immobilenkauf auf und damit die Problematik der Eigentumsverhältnisse in Thailand. In der Regel investiert der Ausländer in Thailand, hat aber keine Sicherheit; sein Investment steht dann in voller Abhängigkeit zu der Beziehung mit seiner thailändischen Frau/ Freundin oder Geschäftspartner/in.

Wir beraten und fertigen Verträge zur Absicherung Ihrer Investition in Land bei Kauf, Verkauf, Scheidung, Trennung und im Erbfall.

Grundstückskauf in Thailand: 7 Leitfragen

Typischerweise soll Land gekauft und bebaut oder eine bestehende Immobilie erworben werden. Zunächst stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Eigentumssituation zum Zeitpunkt des Kaufes. Grundstückseigentum stellt sich in Thailand häufig anders dar als in europäischen Ländern, da es sehr unterschiedliche Eigentums- und Nutzungsarten gibt. Auch sind die Schritte zum Erwerb abhängig von Region und Art des Landes. Unter anderem stellen sich folgende Fragen:

  • Wer ist der Verkäufer?
  • Um was für eine Art Land handelt es sich?
  • Ist es überhaupt möglich, tatsächlich im eignen Namen Eigentum zu erwerben?
  • Wer kann – auch noch nach dem Kauf – noch Kaufansprüche erheben?
  • Wie genau ist der Grenzverlauf?
  • Wer muss genau beim Kauf involviert werden?
  • Wo kann verbindliche Auskunft eingeholt werden?

Vorsicht, Falle!

Aber auch wenn der Verkaufsprozess formal in Ordnung ist, bedeutet das nicht, dass sich nicht noch andere Hindernisse stellen können.

Besteht nämlich Klarheit hinsichtlich der bestehenden Eigentumssituation, schließt sich sofort ein weiterer Klärungsprozess an, der unbedingt vorgenommen werden sollte, um bösen Überraschungen vorzubeugen:

Oft dient der Erwerb dazu, in dem Haus mit der Frau oder Freundin zu leben, mit der evtl. noch eine Familie gegründet wird, oder/und dort noch ein Geschäft einzurichten. Auch wenn das notwendige Investment dazu häufig etwas geringer ist als in Deutschland, so ist dieses doch in jedem Fall abzusichern. Die Absicherung kann sich dabei zunächst auf das reine Investment des Ausländers beziehen oder auf eine mögliche Heirat (vorzugsweise mit Ehevertrag) und dann insbesondere auf mögliche Erben, z. B. gemeinsame Kinder des Investors mit der thailändischen Staatsbürgerin oder auch bestehende Kinder des Investors. Dies wird jedoch häufig vernachlässigt und kann später – bei Scheidung oder im Erbfall – zu massiven Problemen führen, die zum Nachteil des ausländischen Investors, seinen Erben oder gemeinsamen Kindern sind.

Umfassende Beratung

Wir beraten Sie vor allem bei diesen Fragen:

  • Wie sichert man sein Investment ab im Fall von Scheidung, Erbfall etc.?
  • Welche Folgen / Pflichten ergeben sich aus dem Investment? (Steuern etc.)
  • Gibt es Einschränkungen in der Nutzung?
  • Gibt es Einschränkungen bei späterem Verkauf oder Erbfall?

Außerdem übernehmen bzw. koordinieren wir u. a. diese Vorhaben:

  • Einrichtung und Führung eines Fremdwährungskontos bei thailändischen Banken mit Verwendung finanzieller Einlagen zur freien Verfügung oder zur Errichtung von Immobilien
  • Recherche und komplette Abwicklung des Kaufs geeigneter Grundstücke und Immobilien
  • Grundbuchmäßige Absicherung Ihrer finanziellen Anlage
  • Errichtung und Verwaltung von (Apartment)-Häusern an strategisch ausgewählten Orten, die vom Tourismus und der jeweiligen Konjunktur unabhängig sind sowie Vermietung der Wohnungen (v. a. an Einheimische)

Kooperationspartner in Deutschland und Thailand‌

  • Günter Magner war langjähriger Rechtsanwalt und ist Unternehmensberater für deutsche und thailändische Unternehmen in internationalen Geschäften. Bei der Daimler-Benz AG war er 13 Jahre zunächst als interner Rechtsberater für den Vertrieb in Asien und später als Leiter des Finanzbereichs Ausland beschäftigt. Er übernahm die Geschäftsführung eines Zulieferunternehmens der Daimler AG und ließ sich danach als selbständiger Rechtsanwalt und Unternehmer im Fahrzeugbau nieder. Mit jahrzehntelang gewachsenen Verbindungen und der Erfahrung als Vertreter der Mercedes AG bei öffentlichen Aufträgen in Südostasien berät er seit über 12 Jahren in Deutschland deutsche mittelständische Unternehmen zu Handelsgeschäften und Unternehmensgründung.
  • Uthaiwan Phattawatin ist in Deutschland staatlich geprüfte und vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin. Sie ist für private, geschäftliche und Regierungs-Mandate sowohl in Thailand als auch in Deutschland tätig, begleitet Mandanten vor Ort und übernimmt Behördengänge.

Unverbindliche Anfrage

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, und wir klären gemeinsam, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir beraten bundesweit – und natürlich in Thailand.

Beachten Sie auch unsere weiteren Angebote zum Familienrecht in Thailand und Adoption in Thailand mit Gültigkeit in Deutschland.