Business Immigration
Wir begleiten internationale Unternehmern und Investoren sowie ausländische Fachkräfte durch das Verfahren, um für sich und Ihre Familienmitglieder einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder die Staatsbürgerschaft in Deutschland zu erhalten.
Für ausländische Investoren und Unternehmensgründer
Wir unterstützen Sie, wenn Sie als Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Unternehmensgründung oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten, die ihr Unternehmen in Deutschland als Selbstständige leiten, haben die Möglichkeit, Aufenthaltstitel zur selbständigen Unternehmensführung in Deutschland gem. § 21 Aufenthaltsgesetz zu erlangen. Dabei kann Ihre Familie (nach §§29ff. AufenthG) mitziehen. Voraussetzung ist ein wirtschaftliches und/oder regionales Interesse, außerdem müssen Ihrem Projekt positive Einflüsse auf die Wirtschaft prognostiziert werden und die Finanzierung muss gesichert sein.
Für deutsche Unternehmen und ausländische Fachkräfte
Die Aufenthaltserlaubnis EU Blue Card wird einem Ausländer erteilt, wenn er z. B. einen deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss nachweisen kann, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Die Erteilung erfolgt für maximal vier Jahre, und Familienangehörige dürfen den Inhaber der Blue Card begleiten.
Wir beraten deutsche Unternehmen in allen Schritten, um qualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland für Ihr Unternehmen zu gewinnen und rechtssicher anzustellen. Ausländische Fachkräfte beraten und begleiten wir beim Antragsverfahren, wenn sie als Fachkraft aus einem Nicht-EU-Staat eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erlangen wollen. Dabei helfen wir auch bei einer Vorrangprüfung, z. B. wenn Gehaltsgrenzen unterschritten werden.