Wir vertreten zahlreiche kuwaitische Staatsbürger, die über die Unternehmen AMAR City (Kuwait) und GT & S (Deutschland) Immobilien erwerben wollten.
- Haben Sie beabsichtigt, eine Immobilie in Deutschland, zum Beispiel in Pirmasens oder Ludwigshafen am Rhein als Investment zu erwerben?
- Haben Sie dazu mit dem kuwaitischen Unternehmen AMAR City und dem deutschen Unternehmen GT & S Gulf Trading & Sports UG & Co. KG in Bad Dürkheim (dort Herr Steffen Oliver Wick und Frau Elke Baumann) Kontakt gehabt und diese haben sie bei ihrem Vorhaben unterstützt?
- Haben Sie zunächst auch Zahlungen aus ihrem Investment erhalten, dann aber blieben diese aus oder es sind sogar Forderungen an sie gestellt worden?
Die Mandanten haben dazu in der Regel einen Vertrag mit dem Unternehmen GT & S geschlossen und Beträge um ca. 40.000 KD für Immobilien in den Städten Pirmasens und Ludwigshafen bezahlt. In der Regel wurden Apartments, teilweise auch komplette Häuser angeboten. Das Unternehmen GT & S sollte dann die Vermietung der Wohnungen übernehmen und der Mandant monatlich eine Zahlung nach Abzug der Kosten erhalten. Uns liegen zudem Verträge vor, wonach ein „Return on Investment“ nach drei Jahren garantiert wurde.
Einige Mandanten erteilten im Zuge des gewünschten Immobilienerwerbs zudem eine notarielle Vollmacht an einen ihnen unbekannten Dritten, wobei dieser seinen Wohnsitz im Ausland hatte.
Unsere Mandanten erhielten zunächst monatlich Zahlungen, wobei jedoch keine nachvollziehbaren Abrechnungen vorgelegt wurden. Schließlich erfolgten keine weiteren Zahlungen an die Mandanten. Es gibt auch Fälle, in denen Forderungen der Wohngemeinschaft an die Mandanten gestellt wurden („Hausgeld“), was für die Mandanten überraschend kam. Bei Prüfung der Sachlage stellte sich zudem eine unklare Eigentumslage an dem Investment heraus.
Viele Mandanten wünschen nun die Erstattung des Kaufpreises oder die Sicherung ihres Investments. Wir unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen, Rechtssicherheit über ihr Investment zu verschaffen.
Viele kuwaitische Staatsbürger betrachten den Kauf von Immobilien in Deutschland als eine attraktive Möglichkeit des Investments und lassen sich zu diesem Thema beraten. Stellt sich heraus, dass es Schwierigkeiten bei dem Investment gibt, zögern viele Mandanten zunächst (oft auch aus falsch verstandener Scham), ihr Recht geltend zu machen.
Wir unterstützen kuwaitische Staatsbürger, die entweder die Absicht eines Investments in Deutschland oder die Schwierigkeiten mit ihren Investments, insbesondere in Pirmasens und Ludwigshafen haben. Wir beraten und vertreten regelmäßig Mandanten aus dem arabischen Raum, insbesondere aus Kuwait.
Wir sprechen Englisch und arbeiten mit staatlich vereidigten Dolmetschern für die arabische Sprache zusammen.