Die überwiegende Anzahl der kleinen und mittelständischen Unternehmen hat punktuellen Beratungsbedarf, d. h. sie greifen in der Regel nur dann auf rechtliche Beratung zurück, in dem es aus ihrer Sicht die Umstände erfordern. Eine eigene, interne Rechtsabteilung ist für diese Unternehmen oft nicht sinnvoll.
Dabei liegt der Vorteil einer eigenen Rechtsabteilung deutlich auf der Hand: Wird der Jurist der Rechtsabteilung tätig, hat er sofort Hintergrundwissen über das gesamte Unternehmen und dessen Strukturen, da er durch die tagtägliche Beschäftigung selbst ein Teil davon ist. So werden Sachverhaltsklärung und Kommunikation höchst effizient: Der eigene Jurist ist operativer Dienstleister, strategischer Berater und Vordenker in Personalunion. Ein externer Anwalt hingegen muss meist bei jedem Fall zuerst über den Hintergrund und die Eigenheiten des Unternehmens aufgeklärt werden, bevor er tätig werden kann. Und: zunächst muss Vertrauen geschaffen und anfallende Kosten geklärt werden. All dies kostet Zeit und Aufwand.
Doch auch kleinere und mittelständische Unternehmen können sich eine eigene – kleine – Rechtsabteilung leisten und alle deren Vorzüge genießen, ohne deswegen einen unnützen Kostenapparat zu kreieren. Denn wer als Unternehmer Beratungs- und Vertretungsbedarf hat, kann in Zusammenarbeit mit einem externen Anwalt die eigene Rechtsabteilung aufbauen. Auch wenn der Anwalt nicht beim Unternehmen vor Ort anwesend ist, fungiert er als deren eigene Rechtsabteilung (Grundaufgabe) und kann jederzeit bei Bedarf hinzugezogen werden (Einzelauftrag).
Vorteile einer eigenen Rechtsabteilung
Zur Gründung der eigenen Rechtsabteilung bedarf es im Wesentlichen einer Einweisung des Anwalts, bei dem dieser das Unternehmen, dessen Strukturen und die entscheidenden Mitarbeiter sowie Abteilungen kennen lernen kann. Der Anwalt ist dann auch bei möglichen Mitarbeitern persönlich bekannt, was die zukünftige Kommunikation erleichtert, Vertrauen schafft und letztlich auch der Wertschöpfung des Unternehmens dient. Mit der Zeit wird der Anwalt das Unternehmen immer besser kennenlernen, die Zusammenarbeit verläuft immer flüssiger – gleichzeitig wird er als externer Anwalt nie die notwendige Distanz zur Sache verlieren.
Ein solcher „Unternehmensanwalt“ kann z.B. eingesetzt werden zur
- Vertrags-Optimierung von unternehmensbezogenen Standardverträgen, Allgemeinen Auftragsbedingungen sowie generell dem Prüfen, Begleiten und Erstellen von Verträgen, z.B. Arbeits-, Miet-, Leasing- Kooperations-, Liefer-, Unternehmensverträge. Zudem kann er bei der Vertragsabwicklung unterstützen,
- Rechnungs- und Inkasso-Optimierung (Rechnungen auf die Vertragsgrundlagen abstimmen, verständlich gestalten, Mahntexte und -fristen formulieren, die Mahnabwicklung optimieren und ggf. den Forderungseinzug nahtlos übernehmen,
- Verhandlungs-Optimierung, z. B. zur Unterstützung der Vorbereitung der Verhandlung, Erarbeitung und Klärung kritischer Punkte, vorbereitender Austausch von Verhandlungsgrundlagen mit der Gegenseite oder deren Rechtsvertreter, Verhandlungsführung etc.
Die eigene Rechtsabteilung macht die gewünschte Beratung schneller, effizienter und produktiver. Besonders bei Beratungsleistungen hat sich die längerfristige Zusammenarbeit bewährt. Sofern zukünftig jemand der Ansicht ist, einen Anspruch gegen Ihr Unternehmen zu haben, können Sie an Ihre Rechtsabteilung verweisen.
Rechtsanwalt Boris Zimmermann war vor der Gründung der eigenen Kanzlei zunächst tätig in der Rechtsabteilung eines grösseren Unternehmens und hat ein eigenes Unternehmen geführt. Die Kanzlei Boris Zimmermann vertritt heute diverse Unternehmen in kontinuierlicher Kooperation oder im Standby – Modus (punktueller Bedarf) als deren Rechtsabteilung oder Vertragsanwalt. Alle Problemlösungen und Optimierungen werden gemeinsam mit dem Mandanten angestrebt. Auch für gerichtliche Durchsetzungen der Mandanten – Interessen ist ein dialogorientiertes und abgestimmtes Vorgehen mit dem Mandanten unerläßlich.
Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.