Warum ist das Thema „Erben in Thailand“ von besonderer Bedeutung? Zum einen ist Thailand ein beliebter Alterssitz für – meist männliche – Rentner aus Gründen wie zum Beispiel: günstige Lebenshaltungskosten, Respekt der thailändischen Kultur vor dem alten Menschen, dem Klima und last not least dem Liebreiz thailändischer Frauen, die sich den Rentnern anschließen, ihnen helfen, sie betreuen und oftmals im Alter Lebensgefährtin und sogar Ehefrau des Rentners werden.
So ist in dieser Altersgruppe der Eintritt eines Erbfalles häufiger und führt dann bei den deutschen Verwandten zu vielen Fragen, die durchaus berechtigt sind, und deren Antworten meistens wegen der anderen Rechtslage für die Erben überraschend sein können.
Es empfiehlt sich deshalb anwaltlichen Rat einzuholen, der sich nicht nur auf deutsches Erbrecht bezieht, sondern sowohl rechtlich als auch kulturell die Einzelheiten des thailändischen Erbrechts und vor allem der Mentalität der Thais gerecht wird. Hier sind also Kanzleien, die auch in Thailand vertreten sind und dort Erfahrungen gesammelt haben, eindeutig von Vorteil.
Aus diesem Grund möchte ich in verschiedenen Kurzartikeln auf Problemstellungen aufmerksam machen, die uns Deutschen oft Schwierigkeiten bereiten.
Zu betonen ist hier jedoch, dass diese Artikel eine individuelle Beratung jedes Einzelfalles nicht ersetzen können.
Unterscheiden wir folgende unterschiedliche Konstellationen:
- Der Verstorbene hatte seinen Lebensmittelpunkt in Thailand und war in Thailand nicht verheiratet.
- Der Verstorbene hatte seinen Lebensmittelpunkt in Thailand und war mit einer Thailänderin offiziell und formal verheiratet. Es handelt sich also nicht nur um eine sogenannte „Dorfhochzeit,“ die nicht beurkundet wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Heirat in Thailand oder in Deutschland erfolgte.
- Der Verstorbene hatte Vermögen in Thailand, lebt in Deutschland und war nicht mit einer Thailänderin verheiratet.
- Der Verstorbene hatte Vermögen in Thailand und lebte mir seiner thailändischen Frau in Deutschland. Vergleichbar ist dabei auch, wenn die thailändische Ehefrau weiter in Thailand ihren Wohnsitz hat.
- Der Verstorbene hatte kein Vermögen in Thailand, war aber mit einer thailändischen Frau verheiratet.
- Der Verstorbene hatte Vermögen in Thailand und sowohl Kinder aus einer anderen Ehe wie auch mit seiner thailändischen Ehefrau.
- Es leben noch Eltern des Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes.
- Das Vermögen des Verstorbenen umfasste sowohl Geldmittel in Thailand als auch finanzielle Zuwendungen an die thailändische Ehefrau zur Anschaffung von Immobilien.
In jedem Fall benötigen die möglichen Erben, meist die Kinder oder die Witwe eine offizielle Todesurkunde. Je nach Todesort wird diese in deutscher Sprache oder in thailändischer Sprache vom Krankenhaus oder Arzt erstellt.
Es empfiehlt sich diese jeweils in die andere Sprachen (also entweder in Deutsch oder Thai) von einem/r vereidigten Dolmetscher/-in übersetzen und die Korrektheit der Übersetzung von ihr beurkunden zu lassen. Eine thailändische Todesurkunde sollte von der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat beglaubigt werden. Oft verlangen auch die thailändischen Behörden oder Banken eine Beglaubigung der deutschen Urkunde durch die deutsche Botschaft oder Konsulat.
Die möglichen deutschen Erben sollten im Falle, dass der Verstorbene mit einer Thailänderin verheiratet war oder eine thailändische Freundin hatte, mit dieser Kontakt aufzunehmen. Meistens sprechen sie Englisch oder auch deutsch und können in etwa verstehen, was gewollt ist. Besser ist noch, dass die Erben über einen von ihnen beauftragten fachkundigen Thailänder(in) Kontakt aufnehmen. Die thailändische Sprache hat viele Nuancen, die nur erkannt werden, wenn man die Sprache perfekt beherrscht. Außerdem vertrauen Thailänder eher ihren Landsleuten als einem Ausländer.
Im nächsten Artikel werde ich mich mit der internationalen Zuständigkeit in Erbsachen beschäftigen.
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Günter Magner, Thailand.