Viele Deutsche zieht es – aus den unterschiedlichsten Gründen – ins Ausland. Thailand ist eines der Zielländer, die gerade unter deutschen Männern beliebt sind. Durch eine Beziehung oder Heirat machen viele ihren Traum wahr, ziehen nach Thailand und erreichen dadurch eine – verglichen mit Deutschland -höhere Lebensqualität.
Doch des einen Freud kann auch des anderen Leid werden. Stellen Sie sich vor: Auf einmal erhalten Sie ein Schreiben der Botschaft in Bangkok. Ihr Vater/Bruder/Onkel ist verstorben!
- Was muss ich jetzt tun?
- Wie gehe ich mit möglichen Erbansprüchen um – auch denen der thailändischen Partnerin/Kinder?
- Kann ich das Erbe überhaupt antreten?
- Kann ich die ganze Angelegenheit selbst bewältigen?
Die Antwort ist leider ernüchternd: Sie selbst können in Thailand nichts erreichen, Sie können Ihren Erbanspruch nicht alleine durchsetzen – weder per Telefon noch schriftlich. Selbst persönlich vor Ort wird eine kontoführende Bank in Thailand Sie nicht als Ansprechpartner akzeptieren, insbesondere weil Sie Ausländer und kein thailändischer Staatsbürger sind.
Wenn Sie Ihre Erbansprüche wirksam durchsetzen wollen, benötigen Sie zwingend einen erfahrenen Rechtsanwalt, der auch in Thailand tätig werden kann und zudem über die entsprechende Expertise verfügt.
Die Kanzlei Zimmermann mit Sitz in Frankfurt besitzt jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Erbansprüchen in Thailand. Über unseren Kooperationspartner/-Anwälte in Thailand kann so Bankguthaben von jeder einzelnen Bankfiliale wirksam eingefordert, Immobilienbesitz oder andere Vermögenswerte beansprucht werden. So kommen Sie an Ihr Erbe!
Unsere Kanzlei ist auf Erben und Durchsetzung von Nachlass in Thailand spezialisiert. Sie haben Erbansprüche in Thailand? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.