Die Adoption eines Kindes ist mit sehr viel Emotionen verbunden, und daher – leider – mit vielen rechtlichen Fallstricken, die man aufgrund der Gefühle leicht übersehen kann. Hier will ich versuchen, einen Überblick über verschiedene Fälle zu geben, die bei der Adoption eines Kindes mit thailändischem Elternteil auftreten können.
Sowohl in Thailand als auch in Deutschland hat der Staat große Hürden bei der Adoption aufgebaut, um das zu adoptierende Kind zu schützen. Das Wohl des Kindes hat in beiden Ländern einen hohen Rang und muss von den jeweiligen Jugendbehörden und vom Familiengericht umfassend geprüft werden. Hier aber schon enden die Gemeinsamkeiten zwischen dem thailändischen und deutschen Rechtssystem.
Jede der folgenden Konstellationen kann sich sich sowohl in der Zuständigkeit der Gerichte (Deutschland oder Thailand) als auch des anzuwendenden Rechts unterscheiden:
- Deutscher Vater und thailändische Mutter. Kind …
- … in Thailand geboren
- … in Deutschland geboren
- Deutscher Ehemann und deutsche Ehefrau adoptieren ein fremdes Kind
- Deutscher Ehemann und thailändische Frau adoptieren ein Kind aus der thailändischen Familie der Ehefrau.
- Die thailändische Ehefrau eines Deutschen adoptiert ein Kind aus ihrer Familie allein.
- Ehe in Deutschland geschlossen, nicht in Thailand registriert
- Ehe in Deutschland geschlossen und in Thailand registriert
- Ehe in Thailand geschlossen und in Deutschland registriert
- Lebensmittelpunkt in Deutschland
- Lebensmittelpunkt in Thailand
- Thailändische Mutter oder Vater …
- … ist auffindbar
- … ist nicht auffindbar oder hat keine Aufenthaltserlaubnis für Thailand
Für alle diese Varianten gibt es Lösungen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich mit den zuständigen Ämtern möglichst früh in Verbindung setzen und sich vorher über die möglichen Konstellationen im Klaren sind.
Da das Verfahren sich bis zu 2 Jahre hinziehen kann, brauchen Sie ein gute Portion Geduld. Natürlich werden wir versuchen, das Verfahren zu beschleunigen und die jeweils schnellsten Verfahrensschritte nutzen. Auch hängt es davon ab, welcher der oben genannten Fälle vorliegt. Erfahrungsgemäß ist es am einfachsten, wenn der deutsche Adoptionsantragssteller der leibliche Vater ist.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir hier nicht alle Fälle im Detail beschreiben können, denn jeder Fall (selbst wenn er oben in der Liste enthalten ist), ist generell ein Einzelfall, und es gibt leider keine allgemeinen „Rezepte.“ Selbst, wenn wir hier alle „Geheimnisse“ einer Adoption Thailand/Deutschland offenlegen würden, würden Sie mit so vielen Fragen konfrontiert, die sich aus den vielen unterschiedlichen Verfahrensarten ergeben, dass Ihnen damit nicht wirklich geholfen wäre.
Sie können sich jederzeit für eine Erstberatung an uns wenden, wenn Sie sich für eine Adoption entschieden haben oder entscheiden wollen.