Adoption von Kindern in Thailand mit Gültigkeit in Deutschland

Die Adoption eines Kindes ist mit sehr viel Emotionen verbunden, und daher – leider – mit vielen rechtlichen Fallstricken, die man aufgrund der Gefühle leicht übersehen kann. Sowohl in Thailand als auch in Deutschland hat der Staat große Hürden bei der Adoption aufgebaut, um das zu adoptierende Kind zu schützen. Das Wohl des Kindes hat in beiden Ländern einen hohen Rang und muss von den jeweiligen Jugendbehörden und vom Familiengericht umfassend geprüft werden. Wir beraten sowohl in Deutschland als auch vor Ort in Thailand. Unsere thailändischen Partner vor Ort sind mit den lokalen Gegebenheiten bestens vertraut – und sprechen natürlich die Landessprache.

Adoption: Beratung in Thailand und Deutschland

Jede der folgenden Konstellationen kann sich sich sowohl in der Zuständigkeit der Gerichte (Deutschland oder Thailand) als auch des anzuwendenden Rechts unterscheiden:

  1. Deutscher Vater und thailändische Mutter. Kind …
    • … in Thailand geboren
    • … in Deutschland geboren
  2. Deutscher Ehemann und deutsche Ehefrau adoptieren ein fremdes Kind
  3. Deutscher Ehemann und thailändische Frau adoptieren ein Kind aus der thailändischen Familie der Ehefrau.
  4. Die thailändische Ehefrau eines Deutschen adoptiert ein Kind aus ihrer Familie allein.
    • Ehe in Deutschland geschlossen, nicht in Thailand registriert
    • Ehe in Deutschland geschlossen und in Thailand registriert
    • Ehe in Thailand geschlossen und in Deutschland registriert
  5. Lebensmittelpunkt in Deutschland
  6. Lebensmittelpunkt in Thailand
  7. Thailändische Mutter oder Vater …
    • … ist auffindbar
    • … ist nicht auffindbar oder hat keine Aufenthaltserlaubnis für Thailand

Für alle diese Varianten gibt es Lösungen! Sie können sich jederzeit für eine Erstberatung an uns wenden, wenn Sie sich für eine Adoption entschieden haben oder entscheiden wollen.

Kooperationspartner in Deutschland und Thailand‌

  • Günter Magner war langjähriger Rechtsanwalt und ist Unternehmensberater für deutsche und thailändische Unternehmen in internationalen Geschäften. Bei der Daimler-Benz AG war er 13 Jahre zunächst als interner Rechtsberater für den Vertrieb in Asien und später als Leiter des Finanzbereichs Ausland beschäftigt. Er übernahm die Geschäftsführung eines Zulieferunternehmens der Daimler AG und ließ sich danach als selbständiger Rechtsanwalt und Unternehmer im Fahrzeugbau nieder. Mit jahrzehntelang gewachsenen Verbindungen und der Erfahrung als Vertreter der Mercedes AG bei öffentlichen Aufträgen in Südostasien berät er seit über 12 Jahren in Deutschland deutsche mittelständische Unternehmen zu Handelsgeschäften und Unternehmensgründung.
  • Uthaiwan Phattawatin ist in Deutschland staatlich geprüfte und vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin. Sie ist für private, geschäftliche und Regierungs-Mandate sowohl in Thailand als auch in Deutschland tätig, begleitet Mandanten vor Ort und übernimmt Behördengänge.

Unverbindliche Anfrage

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, und wir klären gemeinsam, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir beraten bundesweit – und natürlich in Thailand.

Beachten Sie auch unsere weiteren Angebote zum Familienrecht in Thailand und Erbrecht in Thailand.