Aktuell erhalten Mandanten vorgerichtliche Mahnungen von „KS Kanzlei Schmidt und Kollegen Anwaltssozietät, RA Benjamin Kowalski, RA Michael Schmidt.“ Sie werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer Frist eine Zahlung von € 289,50 aus einem angeblich telefonisch geschlossenen Dienstleistungsvertrag mit EURO LOTTO vorzunehmen und ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Schreiben ist eine Kündigungserklärung an die Firma Euro Lottozentrale Euro Jackpot GmbH beigefügt sowie ein SEPA-Formular.
Die Kanzlei ist unter der angegebenen Adresse, einem Regus-Office-Center, nicht bekannt. Auch wirft das Schreiben der Kanzlei erhebliche Fragen auf. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Kanzlei ist nicht möglich, es ist lediglich eine Mailbox geschaltet.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir derzeit,
- keine Zahlung an diese Kanzlei vorzunehmen,
- nicht die beigefügte Erklärung an die Euro Lotto Zentrale abzugeben,
- kein SEPA-Mandat zu erteilen.
Grundsätzlich gilt immer, dass Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren und diesen widersprechen sollten! Der Widerspruch verhindert einen Negativeintrag in das SCHUFA-Register, der immerhin möglich ist, auch wenn er sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen sollte.
Haben Sie eine Mahnung zu einer Forderung von EURO LOTTO der Kanzlei Schmidt und Kollegen aus München erhalten? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Die Kanzlei Zimmermann ist spezialisiert im Forderungseinzug und berät entsprechend auch bei der Abwehr von Forderungen und Betrugsfällen.