Rechtsanwalt Boris Zimmermann

„Chinesische Investoren, die hier Wachstum und Arbeitsplätze schaffen, sind in unserem Lande hochwillkommen.“—Dies teilte der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei der Eröffnung der ersten Chinesischen Handelskammer mit.

Sie interessieren sich für eine Niederlassung in Deutschland? Sie wollen sich eine Existenz fern vom Heimatland aufbauen, in dem Land, das sich durch hohen Lebensstandard und Rechtssicherheit auszeichnet? Oder Ihnen ist der chinesische Binnenmarkt nicht groß genug, und Sie streben eine internationale Ausweitung Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten an? Es gibt gute Gründe, die für die Entscheidung sprechen, Ihre Pläne in Deutschland zu verwirklichen.

Deutschland gilt als Motor der europäischen Wirtschaft. Insbesondere in der momentanen Krisensituation in Europa tritt das Land durch seine Stabilität und Nachhaltigkeit als Fels in der Brandung hervor. Ein großer Binnenmarkt, ein leichter Zugang zu anderen Wachstumsmärkten der EU und die Identität als einer der größten Exportnationen macht das Land als Wirtschaftsstandort für Investoren aller Welt besonders attraktiv. Ferner gilt Deutschland als ein wichtiger Forschungsstandort, vor allem als internationaler Vorreiter in der High-Tech-Branche. Unternehmen können von der Professionalität und Leistungsfähigkeit deutscher Fachkräfte profitieren. Durch das Rechtssystem gebotene Rechtsverbindlichkeit und Schutz des geistigen Eigentums ermöglichen ein sicheres Investitionsumfeld und faire Konkurrenz. Ein ausgezeichnetes Kommunikationsnetzwerk mit dichter Infrastruktur erleichtern viele Wirtschaftsvorgänge. Letztlich bietet Deutschland mit hoher Lebensqualität, gesundheitlicher Versorgung malerischen Landschaften und kulturellem Angeboten auch einen hochwertigen Ort zum Leben an.

Um diese Gegebenheiten zum unternehmerischen Etablieren in Deutschland optimal nutzen zu können, sind rechtliches Know-how und entsprechendes Vorgehen insbesondere schon bei der Phase der Unternehmensgründung erforderlich.

Das deutsche Unternehmensrecht als ein umfassendes Rechtsgebiet ist in einzelne Gesetze wie das Handelsgesetz, Aktiengesetz etc. aufgeteilt. Diese gelten für alle Gründer in Deutschland und machen keinen Unterschied zwischen Ausländern und Deutsche. Zudem gelten für Sie als ausländischer Investor besondere Regelungen des Ausländergesetzes, z. B. die Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis.

Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Unternehmensformen gehört zu einem der wichtigsten Schritte der Unternehmensgründung in Deutschland. Dabei ist die GmbH eine der gebräuchlichsten Unternehmensformen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die risikoärmste Gesellschaftsform. Sie schließen sich mit einem oder mehreren Gesellschaftern zusammen und bestimmen mindestens einen Geschäftsführer und die Gewinnverteilung. Für eine GmbH benötigen Sie mindestens 25.000 Euro als Kapitaleinlage. Vorteile: Alle Gesellschafter haften gegenüber Geschäftspartnern nur in Höhe der Einlage, nicht mit dem Privatvermögen. Außerdem gibt es viele steuerliche Vorteile. Sie können auch eine Ein-Mann-GmbH gründen, bei der Sie selbst als Geschäftsführer angestellt sind.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen Unterstützung, wenn Sie ihr Unternehmen gründen. Es gibt viele Baustellen auf dem Weg zur Firmengründung. Mit chinesischen Mitarbeitern stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Themen zur Seite: Wir beraten Sie umfassend bei der Unternehmensgründung, Vertragsgestaltung und beantworten Fragen zum Aufenthalt und Arbeitsrechtsvorschriften. Auch unterstützen wir Sie gerne bei Behördenanmeldungen, erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, damit Sie in Deutschland einen perfekten unternehmerischen Start erleben.

Rechtsanwalt Boris Zimmermann war vor der Gründung der eigenen Kanzlei zunächst in der Rechtsabteilung eines größeren Unternehmens tätig und hat ein eigenes Unternehmen geführt. Die Kanzlei Boris Zimmermann vertritt heute diverse auch ausländische Unternehmen und Investoren in kontinuierlicher Kooperation oder im Standby–Modus als deren Rechtsabteilung oder Vertragsanwalt. In der Beratung ausländischer Firmen hat die Kanzlei langjährige Erfahrungen.

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

 

Co-Autorin dieses Beitrags: Frau Xiuyuan Wang