Ein Darlehen ist schnell hingegeben und ebenso schnell nicht zurückerhalten. Erfolgt keine vereinbarungsgemäße Rückzahlung, belastet dies das Verhältnis zwischen den Personen und kann den Darlehensgeber in Schwierigkeiten bringen. Ein bloßes Versprechen zur Rückzahlung ist gut, aber im Ernstfall oft nicht ausreichend. Das gilt sowohl für das Verleihen an Privat- oder an Geschäftsleute.
Dar·le·hen
Substantiv, Neutrum [das]
[gegen Zinsen] geliehene größere Geldsumme
„ein Darlehen aufnehmen“
Freun·de
Substantiv, maskulin [der]
Personen, die anderen in Freundschaft verbunden sind, ihr nahestehen
„wir sind doch Freunde!“
Ge·schäfts·leu·te
Substantiv
kaufmännisch tätige Personen
„unter Geschäftsleuten geht das mit Handschlag!“
Darlehensvertrag
Wie kann sich ein Darlehensgeber vernünftig absichern? Der Darlehensgeber schließt mit dem Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag. Damit hat er eine Grundlage, falls der Darlehensnehmer nicht freiwillig zurückzahlt.
Typisch: oft besteht eine gewisse Scheu, mit einem Familienmitglied oder einem Freund einen Vertrag zu schließen. „Wir sind doch Freunde!“, „Du bist doch meine Schwester“, „Wir kennen uns doch schon so lange“ – da ist sicher etwas dran und dies führt schnell dazu, dass der Darlehensgeber sich wie ein Geldhai vorkommt, der mit Kanonen auf Spatzen schießen will. ABER: in unserer Kanzlei vertreten wir viele ehemalige Freunde oder Geschwisterteile, die entgegen solcher Aussagen keine Rückzahlung erhalten haben. Überhaupt: ein Darlehen zu gewähren ist ein Vertrauensbeweis gegenüber dem anderen und der Abschluss eines Darlehensvertrages dokumentiert dieses Vertrauen. Er verschafft Klarheit und Verbindlichkeit in beide Richtungen.
Im Übrigen wird so für beide Parteien eindeutig, wieviel Geld der Darlehensnehmer zu welchem Zeitpunkt erhält, zu welchem Zeitpunkt er dieses Geld an den Darlehensgeber zurückzahlen muss und, wenn Zinsen vereinbart werden, wie hoch diese sind. Am Ende diesen Artikels erhalten Sie einen einfachen zinslosen Mustervertrag, den man für private Zwecke verwenden könnte. Üblicherweise finden sich in einem Darlehensvertrag noch weitere Punkte.
Rückzahlung in Raten
Insbesondere, wenn größere Summen als Darlehen hingegeben werden, ist es sinnvoll, die Rückzahlung in Raten zu vereinbaren. Sie legen also mit Angabe des Datums die genauen Zeitpunkte fest, zu denen die jeweiligen Teilrückzahlungen zu erfolgen haben.
Achtung Sicherheiten!
Es kommt auch vor, dass eine Privatperson einer GmbH ein Darlehen zur Verfügung stellt und damit zum Beispiel das Geschäft eines Freundes unterstützt. WICHTIG: Empfänger des Darlehens und damit Darlehensnehmer wird üblicherweise die GmbH und nicht der Freund, dem die GmbH gehört! Was bedeutet das für sie als Darlehensgeber? Geht die GmbH pleite, wird sie also „insolvent“ dann ist Ihr Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens im Zweifel unwiederbringlich verloren. Vergeben Sie also ein Darlehen an eine GmbH, dann sollten Sie sich Sicherheiten geben lassen.
Gewähren Sie ein Darlehen an eine Privatperson, wäre eine Sicherheit zum Beispiel ein Wertgegenstand, den Sie bis zur Rückzahlung in Verwahrung nehmen (Rolex Armbanduhr, teures Fahrrad, Schmuck, Goldmünzen, Bilder etc.)
Bürgschaft
Welche Sicherheiten kann Ihnen eine GmbH geben? Hier könnte Ihr Freund, der z. B. Eigentümer und Geschäftsführer der GmbH ist, eine Sicherheit bieten: er könnte persönlich für die Rückzahlung des Darlehens bürgen. Eine solche Bürgschaft kann in einem separaten Vertrag vereinbart werden. Wird die GmbH also insolvent und vielleicht gelöscht, ist Ihre Schuldnerin, die Darlehensnehmerin, verschwunden – die GmbH gibt es einfach nicht mehr. Ihr Freund, der Bürger, ist aber noch da. Für die Rückzahlung können Sie sich dann an diesen wenden und haben somit noch die Möglichkeit, Ihr Darlehen zurückzuerhalten.
Notarielles Schuldanerkenntnis
Eine weitere Möglichkeit für eine Sicherheit ist ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung. Dieses Schuldanerkenntnis muss von einem Notar notariell beurkundet werden. Es ermöglicht dem Darlehensgeber, ohne Weiteres auf das Vermögen des Darlehensnehmers zugreifen zu können, und ist vollstreckbar. Hierzu ist also ein Termin bei einem Notar Ihrer Wahl nötig.
Darlehensvertrag wird nicht eingehalten
Kommt der Darlehensnehmer seiner Rückzahlungspflicht nicht nach, so zeigt die Erfahrung, dass schnelles Handeln immer besser ist als sich hinhalten zu lassen. Auch jetzt, im Ernstfall, kann man dem säumigen Darlehensnehmer noch über einen Anwalt eine angemessene Lösung anbieten, ohne dass es gleich zu einem handfesten Streit kommt.
Absicherung durch Urteil
Wird auch auf ein anwaltliches Schreiben nicht gezahlt, kann vereinbart werden, dass der Anwalt einen Mahnbescheid gegen den Darlehensnehmer beantragt und der Darlehensnehmer dagegen nichts unternimmt. So wird kurzfristig ein Urteil geschaffen, was dem Darlehensgeber seinen Anspruch aus dem Vertrag für 30 Jahre sichert. Die Parteien können also dann sogar noch die Einigung treffen, dass die Rückzahlung zu einem späteren Zeitpunkt als zunächst vereinbart wurde erfolgt, OHNE dass die Gefahr besteht, dass der Anspruch auf Rückzahlung verjährt!
Kosten
Wählen die Parteien diesen Weg und unternimmt der Darlehensnehmer absprachegemäß nichts gegen den Mahnbescheid, hat der Darlehensgeber seinen Anspruch mit minimalen Kosten langfristig gesichert, ohne dass die beiden Freunde oder Geschäftsleute sich darüber in einer Gerichtsverhandlung auseinandersetzen mussten.
Wehrt sich der Darlehensnehmer gegen den Mahnbescheid, kann ein Gerichtsverfahren mit Verhandlung durchgeführt werden. In diesem Fall ist es dann von Vorteil, wenn der Darlehensvertrag als Grundlage für den Rückzahlungsanspruch vorgelegt werden kann – dieser ist regelmäßig das beste Beweismittel für den Darlehensgeber.
Die entstehenden Kosten in beiden vorgenannten Alternativen werden gegen den Darlehensnehmer geltend gemacht und sind von diesem dann auch zu tragen.
Mustervertrag
Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages:
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Kanzlei RA Boris Zimmermann keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sprechend Sie uns an.
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D A R L E H E N S V E R T R A G
zwischen dem Darlehensgeber: Vorname, Nachname, Anschrift und dem Darlehensnehmer: Vorname, Nachname, Anschrift.
§1 Darlehenssumme
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer folgendes Darlehen: BETRAG
§2 Auszahlung
Das Darlehen wird am (Datum) in bar übergeben.
ODER
Das Darlehen wird bis zum (Datum) auf das folgende Konto überwiesen: Kontoinhaber, IBAN
§3 Rückzahlung
a) Das Darlehen wird unverzinst gewährt.
b) Das Darlehen wird spätestens am (Datum) in einer Summe zurückbezahlt.
§4 Kündigung
Bei Vorlage wichtiger Gründe kann der Darlehensgeber das Darlehen jederzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Gründe erfolgen.
§5 Schlussbestimmung
Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden finden keine Anwendung.
Ort, Datum Unterschrift Darlehensnehmer
Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber
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Haben Sie Fragen rund um den Darlehensvertrag, zum Beispiel bei der Erstellung oder zu ihrem Rückzahlungsanspruch? Wir unterstützen Sie dabei, ihr Darlehen auf eine solide Basis zu stellen oder ihr Geld vom Darlehensnehmer zurückzufordern und notfalls auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beizutreiben.