Rechtsanwalt Boris Zimmermann

Darlehensvertrag, Geschäftsführervertrag, Kooperationsvertrag, Kaufvertrag usw. – von fast jeder gängigen Vertragsart gibt es Muster, die im Internet downloadbar sind. Dies kann schnell helfen … oder zum echten Desaster mit finanziell erheblichen Folgen werden.

Der Ausgangslage ist häufig, dass schnell ein Vertragsmuster her muss. Der Aufwand soll auf ein Mindestmaß begrenzt werden, und im Grunde ist der Vertrag doch sowieso nur „pro forma.“ Was liegt da näher, als sich aus dem Netz kostenlos ein Muster zu ziehen? In vielen Fällen geht das gut, die Vertragsdurchführung läuft glatt und der Vertrag verschwindet auf Nimmerwiedersehen in der Schublade.

Richtig fatal und teuer wird es dann, wenn die Parteien nach Vertragsschluss feststellen, dass der Vertrag doch nicht so ganz zu dem passt, was die Parteien sich vorgestellt hatten. Schlimmer noch, wenn die Parteien sich unter derselben Formulierung ganz unterschiedliche Vorstellungen gemacht haben oder sich Lücken im Vertrag offenbaren.

Richtig aufwendig wurde es für eine Mandantin, die auf Grundlage eines Musterkooperationsvertrages mit einem anderen Unternehmen ein Großprojekt bei einem ausländischen Kunden durchführte. Der Vertrag war schnell im Netz gefunden und geschlossen. Beide Parteien beabsichtigten, ihre jeweils unterschiedlichen Kompetenzen in die Projektarbeit einzubringen, der Gewinn sollte fifty-fifty geteilt werden. Nachdem das Projekt durchgeführt war und die Schlusszahlung fällig wurde, offenbarte sich das Manko des Vertrages: Wie sollten zusätzlich erbrachte Leistungen der Parteien vergütet werden, deren Notwendigkeit sich erst im Laufe der Projektdurchführung zeigte? Noch dazu stellte sich das Problem, dass diese Leistungen im Wesentlichen von nur einer Vertragspartei erbracht werden konnten. Darüber hinaus wechselte dann auch noch der Inhaber des Kunden und der Inhaber eines der Kooperationsunternehmen.

Als wäre das Desaster nun noch nicht perfekt gewesen, eskalierte der eine Kooperationspartner nun den Streit um den Gewinnanteil an den Endkunden und schädigte damit erheblich das professionelle Image der Mandantin. Eine gütliche Einigung konnten die Parteien nicht mehr erreichen, es kam zu einem Rechtsstreit. Dieser wurde dann mangels Gerichtsstandsvereinbarung nicht am Unternehmenssitz unserer Mandantin, sondern 500 km entfernt geführt. Es waren zwei Termine inklusive Zeugenvernahme notwendig: Gerichtskosten, Fahrtkosten, Hotelübernachtungskosten, Zeugenentschädigungen, Zeitverlust und ein Aufeinandertreffen der Kontrahenten im Gerichtssaal schlugen viel stärker zu Buche als es die Erstellung eines Vertrages durch einen Anwalt je gekonnt hätte. Auch wenn wir am Ende den Streit zum größten Teil gewinnen konnten, war der Gesamtverlust immer noch erheblich höher als die Kosten für einen individuellen Vertragsentwurf gewesen wäre.

Ebenso problematisch erwies sich ein Vertrag, den eine Unternehmerin schloss:  die Vertragspartnerin sollte auf Provisionsbasis Geschäfte vermitteln. Zunächst sah alles gut aus, die Vermittlung entsprach den Vorstellungen der Parteien – bis plötzlich eine finanzielle Region erreicht wurde, die man nicht vermutet hatte, und die die Unternehmerin bei der Durchführung vor einige Probleme stellte. Gewinn und Umsatz fest im Blick sollten die Projekte auf Biegen und Brechen durchgezogen werden. Es kam, wie es kommen musste: Die Durchführung scheiterte, auch infolge falscher Informationen der vermittelnden Partei. Schadensersatzansprüche des Endkunden standen plötzlich im Raum, die Unternehmerin verlangte bereits gezahlte Provisionen zurück, die Vermittlerin bestand auf den Ersatz von Auslagen und Aufwandsentschädigungen. Zeugen bei Vertragsschluss gab es keine. Der Rechtsstreit vor dem Landgericht dauerte 4 Jahre. Da es zu diesem speziellen Thema noch keine Rechtsprechung gibt, scheute sich der Richter vor einer Entscheidung und erklärte, er werde die Termine so lange verschieben, bis die Parteien freiwillig einen Vergleich schließen. Unglaublich, aber genau so geschah es dann auch: Zwangsweise es gab einen „faulen,“ teuren, Kompromiss und Verärgerung auf beiden Seiten. Dazu mischte auf der Gegenseite der Lebensgefährte kräftig mit und stachelte die Gegenseite noch unnötig auf, es gab einige unschöne Szenen im und vor dem Gerichtssaal. Der Prozess kostete Zeit, Geld und Nerven nach Gewicht. Auch hier wäre es beide Parteien viel billiger gekommen, einen individuell anwaltlich erstellten Vertrag zu nutzen.

Viele schlechte Verträge offenbaren Ihre Fehler und Unzulänglichkeiten nie. Wenn es aber doch passiert, dann geschieht das häufig „mit voller Wucht.“  Sicherlich muss man nicht immer einen Anwalt bemühen – aber wenn es zum Streit kommt, hätte der Anwalt sich mehrfach bezahlt gemacht und das ansonsten lukrative Vertragsverhältnis hätte sich weiter positiv entwickelt. Ein individueller Vertrag muss nicht Unsummen kosten, aber er kann Unsummen sparen helfen.

Rechtsanwalt Boris Zimmermann berät vorwiegend Unternehmer im In- und Ausland sowie Privatpersonen bei dem Erstellen, Verhandeln, Ändern und Durchsetzen von Verträgen. Dass der Gang zum Anwalt vor dem Vertragsschluss bares Geld wert ist, haben in seiner langjährigen Tätigkeit schon viele Mandanten bestätigt. Viele bezeichnen sich als gebranntes Kind und sprechen nun ihre Vertragsvorstellungen gemeinsam mit dem zukünftigen Vertragspartner bei Rechtsanwalt Boris Zimmermann durch. Die Kosten werden oft zwischen den Parteien geteilt – eine gute Investition, ein Zeichen ernsthafter Absichten beider Seiten und ein festes Fundament für die zukünftige gemeinsame Zusammenarbeit der beiden Vertragsparteien.