Derzeit kommen aus verschiedenen Städten in Deutschland mehr Mandanten auf uns zu, die Opfer von „Identitätsdiebstahl“ geworden sind: Betrüger bestellen auf ihren Name Ware oder Telefonverträge, die die Mandanten nie erhalten. Plötzlich sollen Sie für diese Bestellungen zahlen.
Post vom Telefonanbieter oder Inkassobüro
Aus heiterem Himmel findet der Mandant oder die Mandantin Post von einem Telefonprovider oder einem Inkassobüro, das einen solchen Provider vertritt, im Briefkasten. Gefordert werden Telefon- oder andere Vertragsgebühren aus einem, häufig sogar mehreren angeblich abgeschlossenen Telefonverträgen, die in der Regel auf 2 Jahre abgeschlossen wurden. Schreibt das Inkassounternehmen, werden direkt Inkassogebühren aufgeschlagen, die die eigentlich geforderte Summe (häufig die erste Monatsrechung) bei weitem übersteigen. Wir haben bereits einige allein lebende Mandanten beraten, die angeblich bis zu 5 Verträge abgeschlossen haben sollen.
Handyvertrag nie unterschrieben, Telefon oder nie erhalten?
Tatsächlich hat keiner unserer Mandanten je einen Vertrag, eine SIM-Karte, Waren oder Vertragsbestätigung erhalten, weder per Post noch online. Sie erfahren erst durch die Mahnung zum ersten Mal von dieser Sache. Dementsprechend ist der Schock groß, und man fühlt sich genötigt, sich zu wehren. Auf keinen Fall darf man die Sache „aussitzen“! Insbesondere Telefonprovider und Versandhäuser melden säumige Schuldner und solche, die dafür gehalten werden, zum Schutz an die Schufa oder Creditreform. Hat man einmal einem solchen negativen Eintrag, wirkt sich dieser als „Brandzeichen“ auf die eigenen Kreditfähigkeit aus. Die Löschung solcher unberechtigten Einträge ist zwar möglich (auch dies haben wir schon oft durchexerziert), jedoch naturgemäß mit hohem Aufwand verbunden. Diesem Ärger kann man vorbeugen.
Eigener Protest hilft oft nicht
Aus unserer Erfahrung muss ich leider sagen: Wenn Sie selbst beim Inkassounternehmen (telefonisch oder schriftlich) protestieren, wird dies vermutlich wirkungslos verhallen. Leider gibt es viele unredliche Vertragspartner, die mit Ausreden versuchen, ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen, die Inkassounternehmen sind dementsprechend „abgehärtet.“
(Ein Beispiel: Einer unserer Mandanten erhielt hohe Rechnungen von Einrichtungs- und Modehäusern, bei denen er angeblich teure Dekoartikel und Designeranzüge bestellt hätte. Er hat jedoch nie auch nur eine Lampe, einen Anzug oder ein Paar Schuhe erhalten. Die Inkassounternehmen – bereits vier unterschiedliche an der Zahl – schrieben ihn sogar noch an, als wir bereits die Vertretung ihnen gegenüber angezeigt und die Forderung verweigert hatten. Erst Verhandlungsgeschick und Erfahrung konnte die Gegenseite zum Einlenken bringen, mittlerweile laufen die Ermittlungen gegen den Betrüger, und unserem Mandanten blieb der Negativeintrag bei der Schufa erspart.)
Zahlungsanspruch trotz krimineller Handlung
Unabhängig davon, dass es sich hier um eine kriminelle Handlung eines Dritten handelt, die strafbar ist, muss man sich adäquat und effektiv gegen den unberechtigten Zahlungsanspruch wehren. Hierzu setzen wir uns mit dem Gläubiger und seinen Vertretern in Verbindung und zeigen den Sachverhalt an. Zudem ermitteln wir, inwieweit der Gläubiger schon eine Meldung an die Schufa weitergegeben hat. Das Ziel ist, den Sachverhalt aufzuklären, Sie von unberechtigten Forderungen zu schützen und Ihre Integrität zu wahren.
Sind auch Sie Opfer von Bestellbetrügern geworden und finden plötzlich Mahnschreiben im Briefkasten von Unternehmen, die Sie gar nicht kennen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen sofort – bundesweit.