Rechtsanwalt Boris Zimmermann

Vielleicht finden Sie sich gerade in einer Situation wie Tausende andere Gewerbetreibende oder Privatpersonen: Sie wollen Ihre Schulden loswerden. Oft führt dann der erste Blick in das Internet, das voll ist mit verlockenden Angeboten wie „Schuldenfrei durch Insolvenz in England oder Frankreich!“ In sehr wenigen Ausnahmefällen mögen diese Strategien nützlich sein, aber ist dies wirklich ein gangbarer Weg für einen Klein- oder Mittelständler oder Privaten, der seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, sich eventuell um (schulpflichtige Kinder) kümmern muss und eine Insolvenz lieber ganz vermeiden möchte?

Sicherlich gibt es viele Fälle, in denen die Insolvenz das richtige und einzige Mittel für einen Neuanfang ist, und es gibt auch Fälle, in denen die Insolvenz im Ausland sinnvoll sein kann. Jedoch muss es nicht immer so weit kommen, dass eine Insolvenz notwendig wird. Insbesondere dann, wenn Sie einen geschäftlichen Neustart beabsichtigen, ist ein jahrelanges Insolvenzverfahren mit finanzieller Bevormundung nicht nur hinderlich, sondern kann zum unüberwindbaren Hindernis werden, z. B. wenn beim neuen Arbeitsplatz das Gehalt von Beginn an gepfändet wird oder der potentielle Geschäftspartner aus Sorge vor Verlust die geplante Zusammenarbeit absagt. Auch können gesellschaftliche Makel mit einer Insolvenz einhergehen, z. B. beim Eingehen einer neuen Beziehung.

Finanzielle Engpässe sind nicht immer hausgemacht und treffen Menschen aller Schichten infolge unterschiedlichster Umstände: Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung, Ausfall von Kundenzahlungen, Opfer von Betrugsstraftaten, Tod, Krankheit, Unkenntnis von kaufmännischen Taktiken im Geschäft, überholender Wettbewerb, u.s.w.

Wie können Sie reagieren, wenn Sie das Gefühl haben, den Überblick verloren zu haben? Zuerst: Hören Sie auf Ihr Gefühl und suchen in dem Moment, in dem Sie spüren, dass Sie Ihre finanzielle Situation nicht mehr Griff haben, Sie professionelle Hilfe. Zum Beispiel gibt es Buchhaltungsbüros, die sich auf diese Art von Fällen spezialisiert haben und Ihnen helfen, die Emotionen mit klaren Zahlen zu sortieren.

Aber auch dann, wenn Sie schon diverse Mahnungen und Post vom Gerichtsvollzieher erhalten haben, muss es nicht zu spät sein. Wenn es Ihr Ziel ist, als Unternehmer oder Privatperson Ihr Leben „umkrempeln“ und sich wieder aktiv am wirtschaftlichen Leben beteiligen zu wollen (vielleicht wegen einer bevorstehenden Heirat, einer neuen Geschäftsidee, etc.), obwohl vielleicht schon etliche Mahnschrieben oder gar Vollstreckungsbescheide vorliegen, müssen Sie zuerst eine gründliche Bereinigung der finanziellen Altlasten vornehmen.

Die Insolvenz vermeiden: Der Kontakt zum Gläubiger ist der wichtigste und oft schwierigste Schritt

Dabei ist es in der Regel nicht mit einem Standardschreiben an die Gläubiger getan. Zunächst müssen Sie Ihre Situation analysieren, ggf. unter Hinzuziehung einer Buchhaltungsprüfung. Dies ist besonders dann wichtig, wenn unklare Forderungen des Finanzamtes bestehen. Erarbeiten Sie zunächst eine Gläubigerübersicht, um Ihre ganze finanzielle Situation und die Art der Gläubiger zu kennen. Sind diese aktiv gegen Sie tätig? Blieb es bei einem Mahnschreiben oder geht der Gläubiger massiv unter Nutzung jeder juristischen Möglichkeit gegen Sie vor oder macht Ihnen auf andere Weise Druck, z. B. über Lieferkonditionen?

Nachdem Sie Ihre Gläubiger und deren Vorgehensweise kennen, müssen diese kontaktiert werden. Dabei müssen Sie die Möglichkeiten und Ansprache ausloten, welche individuell zum jeweiligen Gläubiger passt: ein kleiner Lieferant hat eine andere Einstellung zu seiner Forderung als ein Großunternehmen oder eine Bank. Sprechen Sie die Sprache des Gläubigers, wenn Sie eine Lösung mit ihm anstreben. Machen Sie nur solche Angebote, die auch für den Gläubiger realistisch sind; z. B. bringt es nichts, jedem Gläubiger dieselbe Quote anzubieten. Dieses Vorgehen wird einige Zeit in Anspruch nehmen und bedarf der Geduld. Da Sie eine langfristige Lösung für sich anstreben, wollen Sie nicht nur die Forderung begleichen und wieder finanziellen Spielraum gewinnen.

Register bereinigen ist die Grundlage für eine „saubere“ Zukunft

Denken Sie weiter: Tilgen Sie auch die anderen Spuren, die Sie schon verursacht haben. Bis heute weiß niemand, wie die Schufa und die Creditreform genau ihre Bewertung vornimmt, Sie müssen sich aber damit auseinandersetzen. Prüfen Sie also Ihre Schufa-Einträge, da diese häufig unverschuldete Unregelmäßigkeiten aufweisen, die gelöscht werden müssen. Setzen Sie sich auch dazu mit den Gläubigern in Verbindung. Als Unternehmen sollten Sie auch die Auskunft bei anderen Rating-Dienstleistern wie Creditreform, Bürgel, etc. prüfen und aktualisieren bzw. verbessern. Auch dazu gibt es einige Möglichkeiten, die Sie nutzen können. (Wir haben mit unseren Mandanten Strategien für den Umgang mit den Auskunfteien entwickelt, die diese auch zukünftig selbst anwenden können.)

Investieren Sie also zweckgerichtet Zeit und Geld in eine gründliche Bereinigung, an deren Ende Ihnen auch alle Titel der Gläubiger vorliegen sollen. So schwierig das Gesamtvorhaben sein kann, so elementar wichtig ist, dass Sie gründlich arbeiten, sonst haben Sie am Ende eventuell ein paar Forderungen bezahlt, Ihr Gesamtbild aber nicht wirklich verbessert.

Und natürlich: Wenn Ihnen noch Forderungen gegen andere Personen zustehen, machen Sie diese jetzt geltend.

Werden Sie aktiv!

Das wichtigste beim Schulden-Abbau und Vermeidung von Insolvenz ist nach wie vor: Arbeiten Sie an einer nachhaltigen Lösung für sich selbst! Nur wenn Sie selbst aktiv werden – mit oder ohne anwaltliche Hilfe – legen Sie den Grundstein dafür, dass Sie nie wieder in eine Schulden-Situation gelangen müssen.

Mit jahrelanger Erfahrung als Inkassounternehmer sind wir mit den Strategien der Schuldeneintreibung und -abwehr gut vertraut und haben für viele Mandanten Vergleichsführung mit unterschiedlichsten Gläubigern übernommen, Insolvenzen abgewendet und Mandanten beim wirtschaftlichen Neustart unterstützt. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.