Rechtsanwalt Boris Zimmermann

Der „Brexit“ ist in aller Munde und betrifft neben Volkswirtschaften auch Privatpersonen und unzählige Unternehmen im Vereinigten Königreich – sowie tausende von Firmen im Ausland, die Niederlassungen in UK haben. Der Ausstieg aus der EU wird sich massiv auf internationale Vertragsbeziehungen, Lieferketten, Haftungstatbestände, Aufenthaltsstatus und viele andere Aspekte des Wirtschaftslebens auswirken.

Da es jedoch alles andere als sicher ist, ob das Vereinigte Königreich tatsächlich die EU verlassen wird, und wann dies geschehen wird, kann heute niemand genau vorhersagen, unter welchen Folgen hiesige Unternehmer leiden werden. Diese Unsicherheit kann existenziell bedrohlich für Unternehmen sein, vor allem, wenn Sie die beliebte Gesellschaftsform der britischen Limited gewählt haben. Denn es ist wahrscheinlich, dass mit einem „Brexit“ auch die Möglichkeit wegfallen wird, einen (ggf. zweiten) Firmensitz in UK zu unterhalten.

Durch die Gründung einer Gesellschaft in einem stabilen EU-Land wie Deutschland nutzen Sie alle Vorteile, ganz gleich wie es mit dem Vereinigten Königreich weitergeht:

  1. Sie nutzen alle Vorteile des europäischen Binnenmarktes.
  2. Sie sichern Arbeitsplätze für Ihre Mitarbeiter – auch in UK.
  3. Bei Gründung in Luxemburg können Sievon vorteilhaften steuerlichen Regelungen profitieren.

Nutzen sie die Unsicherheit zur Optimierung oder Umstrukturierung Ihrer Unternehmensform. Ganz gleich, ob der Brexit stattfindet oder nicht, lässt es sich auf einem sicheren Fundament besser arbeiten als einem Teppich, der einem unter den Füßen weggezogen werden könnte.

Die Kanzlei Boris Zimmermann bietet ein klares Konzept, um Unternehmen bei einem nahtlosen Wechsel von der Ltd. in eine GmbH – oder andere Gesellschaftsform – zu begleiten, und dies mit kleinstmöglichem Aufwand. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.