Rechtsanwalt Boris Zimmermann

Die Ausgangslage: Nichts vom SCHUFA-Eintrag gewusst – Überraschung bei der Bank

Sie möchten einen Kredit für den Erwerb einer Immobilie oder eines Autos bei Ihrer Bank aufnehmen, eine Ratenzahlung im Möbelhaus vereinbaren oder einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen. Überraschend für Sie lehnt die Bank oder das Mobilfunkunternehmen eine Kreditvergabe bzw. einen Vertragsschluss ab mit der Begründung, dass sich ein Negativeintrag in Ihrer SCHUFA-Auskunft befindet.

Dieses Argument ist für Sie nicht nachvollziehbar, zumal Sie genau wissen, dass Sie alle Ihre Verbindlichkeiten bereits bezahlt haben – und dies auch belegen können. Oder es ist Ihnen überhaupt nicht bekannt, dass Sie noch Schulden haben könnten.

Plötzlich rückt die neue Immobilie, das neue Mobiltelefon, die neue Küche oder das Auto in weite Ferne. Was sich gerade eben noch als ganz normaler Vorgang für Sie darstellte, wird plötzlich zu einem möglicherweise existenziellen Problem. Schlimmer noch: Sie wissen, dass Sie jetzt ein Problem haben, aber die Ursache ist Ihnen nicht bekannt oder nicht nachvollziehbar.

Sie wissen in diesem Moment nur eins: Man hält Sie für nicht kreditwürdig, und das ist in der SCHUFA-Auskunft für jedes Unternehmen, mit dem Sie einen Vertrag schließen möchten, sichtbar gespeichert.

Die SCHUFA und der Score

Die SCHUFA sammelt Daten über Sie, die ihr von ihren Vertragspartnern – Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen usw. – zugetragen werden. Meldet nun ein Vertragspartner, dass Sie eine Forderung nicht beglichen haben, wird dies in der Datenbank der SCHUFA vermerkt. Eine solche Meldung beeinflusst Ihren Kredit-Score negativ. Dieser Score gibt die Wahrscheinlichkeit an, ob der Kunde – nach Meinung der Schufa – einen Kredit bedient oder nicht und wie hoch Ihre „Ausfallwahrscheinlichkeit“ ist.

Kurzum lässt sich in diesem Wert für die Vertragspartner der SCHUFA Ihre (angebliche) Kreditwürdigkeit ablesen. Schon ein einziger Eintrag bei einer kleinen Forderung bei einer ansonsten „weißen Weste“ kann dazu führen, dass Sie als nicht kreditwürdig eingestuft werden.

Ihre SCHUFA-Auskunft

Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA, und zwar einmal pro Jahr. Die Auskunft können Sie bei der SCHUFA beantragen. Davon sollte auch unbedingt jeder Gebrauch machen. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Einträge in der SCHUFA-Datenbank falsch sind bzw. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung gar nicht vorliegen.

Hinzu kommen Fälle der Namensverwechselung, Identitätsdiebstahl und solche, in denen der Betroffene nie Post vom Gläubiger erhalten hat (falsche Adresse, Postdiebstahl usw.). Die SCHUFA ist zwar verpflichtet, falsche Einträge zu löschen und entsprechend den Score zu korrigieren. Automatisch passiert dies jedoch nicht. Es liegt nun an Ihnen, Ihr Recht einzufordern und einen negativen Falscheintrag als solchen zu identifizieren und dagegen vorzugehen.

Es ist also existenziell wichtig, dass bei der SCHUFA keine Negativeinträge vorliegen, und wenn doch, dass diese zumindest tatsächlich begründet sind und auch fristgerecht wieder entfernt werden. Andernfalls sind Sie bei der Wahl ihrer Lebensentscheidungen deutlich eingeschränkt (Immobilie, Auto, Telefon, Möbel, etc.). Gerade auch für Selbständige ist eine „saubere Schufa“ unverzichtbar.

Was Sie tun können

Bei der SCHUFA melden kann Sie jeder SCHUFA-Vertragspartner, von Banken über Handelsunternehmen bis hin zu Online-Routenplanern.

Bevor Sie also einen Kredit o. ä. möchten, sollten Sie zunächst Einsicht in ihre SCHUFA-Auskunft nehmen. Werden Sie zum Beispiel von einem Inkassounternehmen zu einer Zahlung aufgefordert oder wird sogar mit einem SCHUFA-Eintrag gedroht und ist dies aus Ihrer Sicht nicht rechtmäßig, sollten Sie unverzüglich und beweisbar (zum Beispiel Brief als Einwurf-Einschreiben) der Forderung widersprechen und sich anschließend damit auseinandersetzen.

In keinem Fall dürfen Sie Mahnungen etc. ignorieren. Tun Sie dies doch, riskieren sie damit einen Negativ-Eintrag, der Ihren Score senken kann.

Hilfe durch den Anwalt

Bei einem Eintrag kann es vordergründig um einen kleinen Geldbetrag gehen. Aber: die negativen Auswirkungen eines Negativeintrags reichen oft über die zugrundeliegende (kleine) Forderung hinaus. Entscheidend ist nicht, wie hoch oder die ursprüngliche Forderung war, bei der es eventuell Zahlungsschwierigkeiten gab.

Entscheidend ist doch für Sie, welche wirtschaftliche Nachteile Sie als Schuldner in Zukunft infolge des Negativeintrages haben wird oder haben können. Der Anwalt wird den Vorgang prüfen und feststellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. lt. Datenschutzgesetz) für den Eintrag in die SCHUFA bzw. das Bestehen des Eintrages (noch) vorliegen oder nicht.

Er wird dann mit der SCHUFA und dem Veranlasser Ihres negativen Eintrages Kontakt aufnehmen und die Angelegenheit für Sie klären. Dass dies schnell zu erfolgen hat, ist selbstverständlich – es geht um Ihre Kreditwürdigkeit!

Sie wollen uns beauftragen – das brauchen wir:

  1. Ihre aktuelle SCHUFA-Auskunft – diese erhalten Sie kostenlos auf der Website der SCHUFA, suchen Sie nach „Kopie der personenbezogenen Daten“ – es ist etwas versteckt. Aktuell finden Sie die Seite hier.
  2. Korrespondenz mit dem Gläubiger, der den Eintrag bei der SCHUFA eingemeldet hat (wenn vorhanden)
  3. Für den Fall, dass Sie eine  Rechtschutzversicherung haben: Versicherungsname und Versicherungsnummer
  4. Eine Vollmacht (erhalten Sie von uns)
  5. Alle Einwände, die Sie gegen den möglichen Eintrag vorbringen können

Sobald uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, führen wir für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung durch und überprüfen nach Deckungszusage die Rechtmäßigkeit des Eintrages. Das weitere Vorgehen stimmen wir dann mit Ihnen ab. Ziel ist es, kurzfristig Klarheit über den Bestand des Negativeintrages zu gewinnen und Ihre Kreditwürdigkeit wiederherzustellen.