Rechtsanwalt Boris Zimmermann

EU Business Services Ltd. versendet halbamtliche Formulare

Derzeit erhalten Gewerbetreibende auch in Deutschland wieder verstärkt halbamtlich aussehende Formulare von EU Business Services Ltd., die für einen wertlosen Eintrag in einem Adressverzeichnis werben.

Tatsächlich besteht seit 1992 ein (echtes) European Business Register, an dem 27 Länder beteiligt sind, das in der Praxis jedoch keine besondere Relevanz hat. Mit diesem tatsächlichen Register hat EU Business Services Ltd. jedoch nichts gemein.
EU Business Services Ltd. verschickt die Formulare per E-Mail oder Fax. Der jeweilige Gewerbetreibende wird aufgefordert, Firmendaten zu ergänzen.

Jahresgebühr € 934,00 und lange Laufzeit

In dem Glauben, hier Unternehmensdaten für ein offizielles Register bereitzustellen, vereinbaren die jeweiligen Gewerbetreibenden aber tatsächlich einen kostenpflichtigen Eintrag in das Register. Dies ergibt sich jedoch erst aus dem versteckten Kleingedruckten des Vertrages: abgeschlossen werden soll ein Dreijahresvertrag einer jährlichen Gebühr von € 995,00, und der Vertrag verlängert sich jährlich!

Die Gegenleistung ist für den Gewerbetreibenden tatsächlich nutz- und wertlos.

Die Unterschrift unter ein solches Formular ist schnell passiert und trifft auch langjährig erfahrene Geschäftsleute, die im Geschäftsalltag den tatsächlichen Charakter des Formulars nicht erfassen. So liegen uns Formulare von Mandanten vor, die im Büroalltag einfach „durchgerutscht“ sind.

Zahlungsaufforderung und zusätzliche Gebühren durch Waldberg & Hirsch

Zahlt der Gewerbetreibende die Gebühren nicht, erhält er Post von Waldberg & Hirsch Global Collections Ltd. Die Schreiben sind in englischer Sprache abgefasst. Das holländische Unternehmen fordert neben der Jahresgebühr zuzüglich Gebühren für die eigene Tätigkeit in Höhe von € 934,00, insgesamt also € 1.929,00. Die Grundlage und Zusammensetzung der geforderten „Fees“ ist nicht nachvollziehbar. Im Falle der Nichtzahlung wird mit rechtlichen Schritten gedroht. Die Zahlung soll getätigt werden an ein weiteres Unternehmen, SEO DIGITAL MARKETING B. V.

Wer sich tatsächlich hinter EU Business Services Ltd. verbirgt, ist z. Zt. nicht bekannt.

Abwehr der Forderung ist möglich, sofort reagieren!

Wenn Sie als Gewerbetreibender in der irrigen Annahme, es mit einem amtlichen Register zu tun zu haben, das oben genannte Formular unterzeichnet und zurückgeschickt haben, sollten Sie unverzüglich reagieren und sich gegen die Forderung wehren. Das Formular selbst bietet schon einige Ansatzpunkte, die angegriffen werden können.

Grundsätzlich gilt immer, dass Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren und diesen widersprechen sollten! Der Widerspruch verhindert z. B. einen Negativeintrag, der immerhin möglich ist, auch wenn er sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen sollte.

Haben Sie ein Formular von EU Business Services Ltd. oder eine Zahlungsaufforderung von Waldberg & Hirsch aus den Niederlanden erhalten?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Dazu bitten wir direkt um Übersendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen, also des Formulars und gegebenenfalls des Schreibens von Waldberg & Hirsch. Die Kanzlei Zimmermann ist spezialisiert im Forderungseinzug und berät entsprechend auch bei der Abwehr von Forderungen und Betrugsfällen.