Im vorigen Artikel (Erben in Thailand, Teil 1: Der Erbfall) hatte ich vom Lebensmittelpunkt gesprochen, der als Anhaltspunkt für die rechtliche Zuständigkeit entscheidend ist. Das heißt, wo hat der Verstorbene überwiegend gelebt. Günstig und einfach ist es dies nachzuweisen, wenn der Verstorbene zum Beispiel in Deutschland abgemeldet ist und in Thailand ein „gelbes Hausbuch“ besitzt, aus dem hervorgeht, wo er gemeldet ist. Solange kein Widerspruch von anderen möglichen Erben erfolgt, reicht es aber aus, wenn der oder die Antragssteller den Lebensmittelpunkt des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes plausibel machen.
Warum kann das für den deutschen Erben so entscheidend sein? Dafür gibt es (mindestens) 6 Gründe:
- Oftmals ist ein Streit um Vermögen zwischen der deutschen und der thailändischen Verwandtschaft, vor allem der thailändischen Ehefrau und etwaigen gemeinsamen Kindern vorprogrammiert. Das kann sowohl das Vermögen des Verstorbenen in Deutschland als auch in Thailand betreffen. Jeder würde dann gerne die Rechtsordnung wählen, in der er am meisten erben würde.
- Der deutsche Erbschein wird nur bedingt in Thailand anerkannt und bedarf mehrfacher Beglaubigungsvorgänge (thailändische Botschaft in Deutschland; Außenministerium in Bangkok), um in Thailand gültig zu sein.
- Die unterschiedliche Gültigkeit eines deutschen Erbscheins betrifft vor allem thailändische Immobilien, zu deren Anschaffung der Verstorbene Geld zur Verfügung gestellt hat, oder im Falle des Todes der thailändischen Ehefrau diese als Eigentümerin im thailändischen „Grundbuch“ eingetragen war.
- Die Verteilung des Erbes für den Fall, dass kein gültiges Testament vorliegt ist nach deutschem und thailändischen Erbrecht sehr unterschiedlich.
- Nach thailändischem Erbrecht gibt es keinen Pflichtteilsanspruch (Pflichtteilsergänzungsanspruch), und auch etwaige Auskunftspflichten über die Hinterlassenschaft in Thailand sind nur beschränkt durchzusetzen, wenn überhaupt. Blockiert hier die thailändische Familie des Erblassers, so ist es fast unmöglich! Hier muss dann der Anwalt direkt und oftmals auch persönlich Kontakt mit den Banken oder Grundbuchämtern aufnehmen. Inoffiziell lässt sich dann manches machen. Das hängt jedoch, wie bereits gesagt, von jedem Einzelfall individuell ab!
- Nach thailändischem Erbrecht erben zum Beispiel auch noch die Eltern, gegebenenfalls auch die Geschwister des Erblassers neben der Ehefrau und den leiblichen Kindern. Weitere Unterschiede erfahren Sie im Einzelfall, da eine umfassende Darstellung hier den vorgegebenen Rahmen sprengen würde.
Die Zuständigkeit und das dazu gehörende Recht für die Erbschaft richtet sich nach internationalen Recht und auch EU-Recht danach, wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt seines Todes gefunden hat.
Leider kümmern sich die thailändischen Gericht oftmals nicht darum, was nach internationalem Recht gilt, sondern was für sie einfacher und verständlicher ist. Auch hier ist dann ein Anwalt notwendig, um die berechtigten Ansprüche der Erben durchzusetzen.
Der schwierigste Fall tritt ein, wenn, was rechtlich möglich ist, entweder vor einem deutschen Gericht nach thailändischem Erbrecht oder vor einem thailändischen Gericht nach deutschem Gericht entschieden werden soll. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das angerufene Gericht an ein anderes in Deutschland oder Thailand wegen eigener Unzuständigkeit verweist. Das ist erkennbar für das jeweilige mit dem Fall befasste Gericht die einfachste Lösung!
Sie haben es aber in der Hand, dies zu vermeiden! Es empfiehlt sich, gleich von Anfang an von den möglichen Erben Gerichtsstand und anzuwendendes Recht zusammenzuführen, also Erbschein in Thailand nach thailändischem Erbrecht oder umgekehrt in Deutschland nach deutschem Recht zu beantragen. Lebensmittelpunkt in Deutschland den Antrag beim deutschen Gericht, Lebensmittelpunkt in Thailand den Antrag beim thailändischen Gericht stellen.
Das sind die Auswirkungen, da sich das anzuwendende Erbrecht eben nach dem Lebensmittelpunkt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes richtet.
Wichtig: Durch ein Testament kann das alles einfach vorab geregelt und bestimmt werden!
Gibt es thailändisches Immobilienvermögen in dem Nachlass, kann auch ein gegenständlich beschränkter Erbschein in Deutschland für den deutschen Nachlass beantragt werden. Getrennt davon würde dann für die Immobilien in Thailand ein thailändischer Erbschein beantragt werden müssen. Das ist aber alles Arbeit eines erfahrenen Anwalts!
Im nächsten Artikel werde ich mich mit der praktischen Vorgehensweise beschäftigen, um an das Erbe zu kommen.
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Günter Magner, Thailand.