Rechtsanwalt Boris Zimmermann

Geschäftsverbindung abgelehnt – was ist passiert?

Sie betreiben ein Unternehmen und wollen einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen schließen. Dieses aber lehnt nach Prüfung eine Geschäftsverbindung ab – oder, wenn es um eine Kaufabsicht von Produkten dieses Unternehmens geht, räumt Ihnen keinen Kredit ein und ist nur bereit, auf Vorkasse zu liefern.

Vermutlich ist die Ursache, dass sich das Unternehmen eine Auskunft über Ihr Unternehmen bei der Creditreform angefragt und Sie als nicht kreditwürdig einstuft, da Ihr Score schlecht ist. Warum Ihr Score schlecht ist, wissen Sie selbst im Zweifel nicht: Ihr Unternehmen zahlt seine Rechnungen und große Aussenstände oder Verbindlichkeiten haben Sie auch nicht. Was machen Sie also falsch?

Während die SCHUFA Daten von Privatpersonen zur Kreditwürdigkeit speichert, sammelt das Unternehmen Creditreform Daten über in Deutschland tätige Unternehmen. Dabei bezieht sie Ihre Daten in der Regel nicht von dem Unternehmen direkt, sondern aus dem Handelsregister und sonstigen Quellen. Entsprechend kommt es vor, dass die Auskunft über ein Unternehmen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht: Mitunter sind Angaben zur Mitarbeiterzahl, zur Geschäftsführung, zur Bilanz, zum Umsatz, zum Zahlungsverhalten lückenhaft, veraltet oder falsch. Gegen den Eintrag seines Unternehmens an sich bei der Creditreform kann man sich ebenso wenig direkt wehren wie gegen den persönlichen Eintrag in der SCHUFA.

Möchte Ihr Unternehmen zum Beispiel einen Kredit bei der Bank aufnehmen, nimmt die Bank in der Regel Einsicht in die Creditreform-Auskunft, um sich ein Bild von der Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens zu machen. Die Creditreform vergibt einen Score (Bonitätsindex), der die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens widerspiegeln soll. Die Probleme dabei sind ähnlich wie bei der SCHUFA: In die Bewertung des Scorings fließt mit ein: Krediturteil, Zahlungsweise, Branchenrisiko, Rechtsform, Regionenrisiko, Anzahl der Mitarbeiter, Zahlungserfahrungen.

Auch Ihre potentiellen anderen Vertragspartner können sich bei der Creditreform über Ihr Unternehmen, mit dem sie zukünftig Geschäfte machen möchten, informieren und von der ausgewiesenen Kreditwürdigkeit die Zahlungsmodalitäten (nur Vorkassen oder auf Rechnung) abhängig machen.

Gerade bei Neugründungen von Unternehmen ist die regelmäßige Kontrolle des Eintrags in der Creditreform-Datenbank sehr wichtig.

Ihre Creditreform-Auskunft

Genau wie bei der SCHUFA haben Sie auch bei der Creditreform das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft. Die Auskunft können Sie bei der Creditreform beantragen. Die Zusendung der Eigenauskunft ist für Ihr Unternehmen gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO kostenfrei. Davon sollte auch unbedingt jeder Gebrauch machen, denn unsere Erfahrung zeigt, dass Einträge in der Creditreform-Datenbank immer wieder nicht den aktuellen Tatsachen entsprechen. Hier gilt es nun zu handeln – aber richtig: Die Creditreform unterscheidet zwischen negativen und neutralen Einträgen, doch auch die neutralen Einträge können sich in der Gesamtschau negativ auswirken und für ein schlechtes Scoring sorgen. Es hilft nichts, „blind“ Informationen zum Unternehmen an die Creditreform zu senden in der Hoffnung, der Score werde sich allein dadurch verbessern.

Es ist also für ein Unternehmen existenziell wichtig, dass bei der Creditreform keine veralteten oder zumindest falschen Einträge vorliegen. Andernfalls kann es passieren, dass Ihr Unternehmen nur zu schlechteren Konditionen Verträge abschließen kann, oder aber eine Geschäftsverbindung – z. B. ein Bankkredit – vollständig abgelehnt wird.

Was Sie tun können

Zunächst einmal ist wichtig: Die Creditreform ist, wie die SCHUFA auch, keine Behörde. Sie wurde von Gewerbetreibenden gegründet mit dem Ziel, keinen Kunden Kredit zu geben, der einem Vereinsmitglied etwas schuldet. Heute ist sie mit ca. 160.000 Mitgliedern eine der größten Wirtschaftsauskunfteien in Europa. Infolge der Covid-Krise bleibt das Thema Kreditwürdigkeit weiter sehr aktuell, und entsprechend ist davon auszugehen, dass sich Unternehmen bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit (Ihrem) Unternehmen zur eigenen Vorsicht verstärkt absichern und Auskünfte einholen.

Es ist also keine Frage, was Sie tun können, sondern was Sie tun müssen. Denn um einen Eintrag kommen Sie eben nicht herum. Dann sollte er aber auch positiv sein! Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen kreditwürdig ist. Bei der Creditreform melden kann Sie jeder Vertragspartner, z. B. Banken und Handelsunternehmen. Bemängeln Sie eine Falschmeldung bei der Creditreform, antwortet diese regelmäßig mit einem Formschreiben, in dem sie darauf hinweist, grundsätzlich auch ohne Einwilligung des Berechtigten Speicherung von Daten berechtigt zu sein.

Vereinzelt wird nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen „leider eine falsche Zuordnung“ festgestellt, die aber umgehend gelöscht worden sei. Zu den unrichtig gespeicherten Daten äußert sich die Creditreform dabei nicht. Unternehmen, die sich in diesem Zusammenhang gegen ungerechtfertigte Einträge zur Wehr setzen, erreichen in aller Regel nichts. Die Löschung an sich muss sich nämlich nicht unbedingt positiv auf Ihren Score auswirken.

Es lohnt sich also, mindestens einmal jährlich eine Selbstauskunft einzuholen und diese zu überprüfen. Die Creditreform bietet auch Inkasso-Dienstleistungen an und wirbt damit, dass sie durch Zugriff auf ihre Datensätze ein gutes Bild der Schuldner hat. Sie hat also ein Eigeninteresse an möglichst vollständigen und aktuellen Auskünften. Deshalb übersendet Sie Ihnen zusammen mit der Selbstauskunft auch einen Auskunftsbogen, den Sie ausfüllen sollen, damit Ihre Daten, mit denen sie Creditreform Geld verdient, auch aktuell sind. Über die Angaben, die Sie selbst machen, entscheiden Sie allein. Antworten Sie nicht, bleibt der eventuell falsche Datensatz bestehen und Sie haben keinen Einfluss darauf, wo die Creditreform sich Daten über Ihr Unternehmen besorgt. Wichtig ist aber nicht, dass Sie antworten, sondern was Sie antworten.

Hilfe durch den Anwalt

Die Auswirkungen eines Negativeintrags und schlechten Scorings reichen über eine vielleicht zugrundeliegende kleine offene Forderung oder einen Zahlungsverzug, wegen der Sie ein Gläubiger dort gemeldet hat, hinaus. Eine solche Lappalie kann sich dazu in Verbindung mit anderen fehlenden Daten noch erheblich negativer auswirken.

Entscheidend ist also nicht unbedingt, wie hoch z. B. die ursprüngliche Forderung war, bei der es eventuell Zahlungsschwierigkeiten gab. Entscheidend ist für Sie, welche wirtschaftliche Nachteile Sie als Unternehmen in Zukunft infolge des schlechten Scorings haben werden oder haben können.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Datensätzen für unsere Mandanten geprüft und durch eine zielgerichtete Information oder Löschungsaufforderung falscher Informationen an die Creditreform das Scoring verbessert. Dabei ist entscheidend, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen mitteilen und wie Sie damit ein besseres Scoring begründen. Hier unterstützen wir mit unserer Erfahrung.

Das können wir für Sie tun:

  1. Einholung und Prüfung von Auskünften auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  2. Löschung von Falscheinträgen
  3. Löschung von sogenannten „Negativmerkmalen“
  4. Löschung von Eintragungen mit Zustimmung der Gläubiger
  5. Verbesserung des Bonitätsindexes („Score“)

Dass dies schnell zu erfolgen hat, ist selbstverständlich – es geht schließlich um die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens.

Unser Ziel ist, Probleme vorzugsweise außergerichtlich zu klären, auch wenn dafür mehrfacher Schriftwechsel und gerade keine Standardschreiben mit der Gegenseite notwendig ist. Mit Blick auf die langen Verfahrensdauern vor Gerichten zahlt sich diese Geduld in vielen Fällen aus.

Sie wollen uns beauftragen – das brauchen wir zunächst:

  1. Ihre aktuelle Creditreform – Auskunft oder eine Vollmacht von Ihnen, diese für Sie anfordern zu dürfen
  2. Korrespondenz mit dem Gläubiger, der den Eintrag bei der Creditreform veranlasst  hat (wenn vorhanden und Gläubiger bekannt)
  3. Eine Vollmacht (erhalten Sie von uns)
  4. Alle Einwände, die Sie gegen den möglichen Eintrag vorbringen können

Wir prüfen die Auskunft über Ihr Unternehmen und ermitteln die geeigneten Massnahmen. Das weitere Vorgehen stimmen wir dann mit Ihnen ab. Ziel ist es, die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens schnellstmöglich wiederherzustellen oder zu verbessern.